Verwaltungsrecht

Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen
Im Verwaltungsrecht stehen Sie direkt staatlichen Entscheidungen gegenüber. Behörden können tief in Ihre Rechte eingreifen – oft mit unmittelbarer Wirkung.

Häufige behördliche Maßnahmen

Besonders kritisch sind:
  • 1

    Schließungsverfügungen

  • 2

    Gewerbeuntersagungen

  • 3

    Nutzungsuntersagungen

  • 4

    belastende Auflagen oder Sofortmaßnahmen

  • Diese Maßnahmen erfolgen häufig mit sofortiger Vollziehung.

    Das bedeutet: Sie gelten sofort – selbst wenn sie rechtswidrig sind.
    Die Folge: wirtschaftliche Schäden, Existenzgefährdung, massiver Druck. In solchen
    Situationen zählt jede Stunde.

    Prüfung der behördlichen Verfügung

    Ich prüfe umgehend:
  • die Rechtmäßigkeit der Verfügung

  • die Begründung der Behörde

  • mögliche Verfahrensfehler

  • die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

  • Parallel leite ich Eilverfahren ein:
    - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
    - einstweilige Anordnung nach § 123 Abs.1 VwGO

    Ziel der Verteidigung ist klar:

    Die Maßnahme stoppen, Zeit gewinnen und Ihr Geschäft sichern.
    Gerade im Verwaltungsrecht entscheidet Geschwindigkeit über Erfolg oder Misserfolg.Zögern Sie nicht – je schneller gehandelt wird, desto größer sind Ihre Chancen.
    Erstgespräch vereinbaren

    Sie haben einen Bescheid erhalten? Es ist sofortige Vollziehung angeordnet worden?

    Warten Sie nicht ab. Die Klagefrist ab Zustellung des Bescheids beträgt 1 Monat. Und die Klage stoppt die Maßnahme trotzdem nicht.  Ich stelle für Sie sofort einen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO und verhelfe Ihnen zu Ihrem guten Recht. Nur so kann Ihr Geschäft, Ihr Betrieb vor der Schließung gerettet werden.