Warten Sie nicht ab. Die Klagefrist ab Zustellung des Bescheids beträgt 1 Monat. Und die Klage stoppt die Maßnahme trotzdem nicht. Ich stelle für Sie sofort einen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO und verhelfe Ihnen zu Ihrem guten Recht. Nur so kann Ihr Geschäft, Ihr Betrieb vor der Schließung gerettet werden.
Ich gebe Ihnen kurzfristig eine klare, ehrliche Ersteinschätzung und zeige Ihnen Ihre realistischen Optionen auf. Kontaktieren Sie mich jetzt – bevor sich Ihre Situation verschlechtert.