Ein Bußgeldbescheid wirkt auf den ersten Blick wie eine Formalität – in der Praxis kann er jedoch erhebliche Konsequenzen haben: Punkte in Flensburg, Fahrverbot, steigende Versicherungsprämien oder sogar berufliche Einschränkungen.
Der größte Fehler: den Bescheid ungeprüft akzeptieren.
Nicht nur Autofahrer bekommen Bußgeldbescheide – auch Unternehmen geraten schneller ins Visier der Behörden, als viele denken. Betroffen sind insbesondere folgende Bereiche:
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Verstöße im Gewerberecht (z. B. Auflagen, Öffnungszeiten, Zuverlässigkeitsvorschriften, Hygienevorschriften in der Gastronomie, Verstöße gegen die SpielVO bei Spielhallenbetrieben, Jugendschutzverstöße
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Ordnungswidrigkeiten im Arbeits - oder Sozialrecht (Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, Verstoß gegen Mindestlohn (MiloG)
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DSGVO Bußgelder bei Verstoß gegen das Datenschutzgesetz
Bußgeldverfahren jenseits des Verkehrsrechts – warum Unternehmen besonders aufpassen sollten.
Gerade Unternehmen unterschätzen diese Verfahren häufig – mit erheblichen finanziellen Risiken. Bußgeldbescheide über 200€ werden im Gewerbezentralregister eingetragen.
Ein sauberes Gewerbezentralregister ist entscheidend für die Zuverlässigkeit nach § 35 GewO. Bei Eintragungen in Gewerbezentralregister können Sie Ihre bestehende Gewerbeerlaubnis verlieren. Sie können auch künftig benachteiligt werden beim Antrag für neue Gewerbeerlaubnisse oder Konzessionen.
Fazit: Ein möglichst sauberes Gewerbezentralregister kann entscheidend für Ihre Firma sein. Lassen Sie daher keine Bußgeldbescheide ungeprüft rechtskräftig werden. Es geht nicht nur um die 250€ Bußgeld, sondern um die Einstufung Ihrer Firma als zuverlässiges Unternehmen.
Professionelle Prüfung Ihres Bußgeldbescheids – schnell, gründlich, strategisch
Ziel ist immer: Einstellung, Reduzierung der Geldbuße auf maximal 200€ (Gewerbebußgeld) oder Vermeidung eines Fahrverbots (im Verkehrsrecht).
Warten Sie nicht – Fristen laufen. Jede Verzögerung kann Ihre Verteidigungschancen verschlechtern. Sobald der Bußgeldbescheid zugestellt ist, haben Sie genau 2 Wochen Zeit, um Einspruch, bzw. Widerspruch einzulegen. Wenn diese 2 Wochen verstrichen sind, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, auch wenn er eigentlich unrechtmäßig ist. Ich prüfe Ihren Bescheid umfassend auf folgende Punkte:
formelle Fehler im Verfahren
technische Schwächen der Messung (im Verkehrsbußgeldrecht)
strategische Verteidigungsansätze
Zeugenbeweise (kann man den Tatvorwurf entkräften)
Was muss ich tun, wenn ich einen Bußgeldbscheid erhalten habe?
Frist (14 Tage) prüfen und anwaltlich überprüfen lassen, bevor Sie zahlen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?
Häufig ja – insbesondere gibt es oft Messfehler, aber auch undeutliche Fotos oder Verjährungen kommen oft vor.
Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?
14 Tage ab Zustellung. In besonderen Fällen wie Urlaub oder Krankheit kann man Widereinsetzung beantragen.
Wann droht ein Fahrverbot – und kann man es vermeiden?
Bei gravierenden Verstößen wie Alkohol oder hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. . Es kann in Einzelfällen durch gezielte Verteidigung abgewendet werden.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Anwalt im Bußgeldverfahren?
Ja, wenn Verkehrsrechtsschutz besteht. Diese übernimmt auch die Gerichtskosten und die Kosten der Beweisaufnahme.
Muss ich den Atemalkoholtest machen oder kann ich diesen verweigern?
Sie können ihn verweigern. Es kann dann jedoch eine Blutentnahme angeordnet werden. Wenn bei der Atemalkoholkonzentration Werte ab 0,5 Promile angezeigt werden, wird in jedem Fall zusätzlich auch die Blutprobe angeordnet.
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