1
Die Klageerhebung: Zuerst beachte ich die strikten Fristen und formuliere die Klageschrift präzise. Besonders bei Kündigungen halte ich die Drei-Wochen-Frist genau ein.
2
Der Gütetermin: Das Gericht setzt meist innerhalb weniger Wochen eine Güteverhandlung an. Hier versuche ich als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf, eine gütliche Einigung – meist gegen eine attraktive Abfindung – für Sie auszuhandeln.
3
Schriftsatzverfahren: Scheitert die Güteverhandlung, geht es in die Tiefe. Ich tausche schriftliche Argumente mit der Gegenseite aus, um meine Position in Ihrem Fall zu untermauern.
4
Der Kammertermin: Dies ist die eigentliche Hauptverhandlung. Hier entscheidet das Gericht unter Vorsitz eines Berufsrichters über den Fall.
5
Urteil oder Vergleich: Am Ende steht entweder ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich, den ich zu Ihren Gunsten ausverhandle.