Rufen Sie uns an!
+49 (0) 30 / 882 79 78
+49 (0) 30 / 882 71 11
Kontaktformular

Ratschlag des Tages

01.
Strafbefehl----Einspruch einlegen? 
02.
Verkehrsunfall? Bußgeld? ----Sofort zum Spezialisten! 

Aktuelles

07/07/10
Nach einem brandneuen Gutachten eines Rechtsprofessors für das internationale Privatrecht ist auch eine Entschädigung nach einem Unfall in Spanien auch nach fiktiver Abrechnung (KFZ-Gutachten) möglich!!! 

Kontakt

Wittelsbacherstr. 21
D-10707 Berlin
U-Bhf. Konstanzer Str. U7

500m vom Adenauer Platz

Tel:  +49 (0) 30 / 882 79 78
Fax: +49 (0) 30 / 882 71 11

 

Notfalltelefon: 0160-2238475


info@ra-kantor.de

Untersuchungshaft


Nützliche Tips und Hinweise bei Inhaftierung von Freunden und Verwandten

Übergabe von Gegenständen/Körperliche Kontakte

Das Einbringen von Gegenständen einschließlich Nahrungs- und Genussmitteln sowie Bedarfsartikeln (Zeitungen, Bücher, Blumen, etc.) ist untersagt. Zur Begrüßung und zur Verabschiedung ist das Handreichen und ein Begrüßungs-/Verabschiedungskuss gestattet. Weitegehende körperliche Kontakte sind untersagt. Ein Übertretungsversuch führt zum Abbruch des Besuches sowie ggf. zur Anzeige gem. § 115 OWiG. Außerdem können Besuchssperren und Hausverbot erteilt werden.

 

Abgabe von Kleidung, Wäsche und genehmigten Gegenständen

Für die Abgabe von Kleidung, Wäsche und genehmigten Gegenständen stehen Ihnen folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:

dienstags und mittwochs

donnerstags

freitags - montags

09.15-16.15 Uhr

11.15-18.15 Uhr

sowie an Feiertagen geschlossen

telefonische Erreichbarkeit der der Wäscheabgabestelle: (030) 9014-5517

Die Abgabe erfolgt in der Rathenower Straße 81 an der Pforte VII. Es besteht die Möglichkeit von einer Angabe pro Woche. Das zulässige Gewicht von Wäsche/Garderobe darf maximal 5 kg pro Angabe betragen.

Kontrollieren Sie die einzubringenden Sachen und die Behältnisse selbst vor ihrer Abgabe auf verbotene Inhalte ( kein Bargeld, keine Briefe, Betäubungsmittel, Waffen, Werkzeuge etc.). Werden verbotene Inhalte festgestellt, kann gegen Sie ein Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus werden die zuständigen Ermittlungsbehörden von derartigen Vorfallen verständigt, was in alle Regel die Einleitung eines gegen Die gerichteten Ordnungswidrigkeiten- bzw. Ermittlungsverfahrens zur Folge hat.

 

Elektrogeräte/Zubehör

Die Aushändigung von technischen Geräten wie Fernseher, Radiorekorder, Tauchsieder etc. an Gefangene wird von deren Kontrolle abhängig gemacht. Die Kontrolle erfolgt durch eine externe Firma und ist kostenpflichtig, Diese Geräte sind direkt bei der Firma Elektro-Freiberg GmbH, Beusselstr. 80, 10553 Berlin, tel. 030/345 00 123, abzugeben. Dort können auch Geräte im begrenzten Umfang erworben werden. Technische Geräte unterliegen (z.B. in Ausmaß, Leistungsstärke usw.) bestimmten Anstaltsvorschriften; diese können einem gesonderten Informationsblatt entnommen werden.

 

Bücher, Kassetten und CD’s

Diese kann der Inhaftierte nur direkt vom Fachhandel oder Versand beziehen. Die erwartete Sendung muss er unter Angabe des Fachhandels/Versandhauses beim zuständigen Hausbüro beantragen.

 

Fotos

Fotos können per Post geschickt oder zum Besuch mitgebracht werden. Die Anzahl ist auf 20 Bilder mit einer maximalen Größe von 10 x 15 cm beschränkt. Achten Sie darauf, dass diese nicht beschriftet sind. Fotoabzüge per Fotodrücker sowie Polaroidaufnahmen sind nicht gestattet.

 

Pakete

Pakete sind grundsätzlich nur 3 x im Jahr gestattet und müssen vom Inhaftierten in der Anstalt beantragt werden. Der Inhaftierte sendet Ihnen ein Informationsblatt und eine Paketmarke zu. Das Informationsblatt enthält Angaben über das zulässige Gesamtgewicht und zum Inhalt der Paketes. Die Paketmarke muss deutlich sichtbar außen auf das Paket geklebt werden.

 

Haftbescheinigungen

Benötigen Sie eine Haftbescheinigung, so muss der Inhaftierte diese bei der Vollzugsgeschäftsstelle der JVA beantragen.

 

Briefverkehr

Briefverkehr mit dem Inhaftierten isst an folgende Adresse möglich: Name des Inhaftierten; Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin

 

Bargeld/Überweisungen

Der Besitz von Bargeld ist für Inhaftierte verboten. Die Zusendung von Bargeld in Briefen oder Paketen ist deshalb nicht zulässig. Jeder Inhaftierte in der JVA Moabit besitzt ein Konto, auf das Sie das Geld in Unbegrenzter Höhe bargeldlos überwiesen können:

Empfänger: Zahlstelle der JVA Moabit

Konto-Nr.: 7277-101, Bankleitzahl 10010010, Postbank Berlin

Verwendungszweck: Name, Vorname, möglichst das Geburtsdatum und (falls bekannt)

Buch-Nr. des Inhaftierten