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07/07/10 Unfallregulierung in Spanien
Bislang konnte man als Deutscher nach einem Unfall in Spanien nur Schadensersatz gelten machen, wenn
---der Unfallgegner Schuld hatte
und
man den Schaden repariert hatte und durch Werkstattrechnung nachweisen konnte.
Dabei wurden jedoch bislang die niedrigen spnischen Werkstattsätze zurgunde gelegt und die Gutachterkosten wurden natürlich nicht ersetzt.
Nunmehr besteht die Möglichkeit -nach Rechtsgutachten eines Hochschulprofessors- den Unfall auch fiktiv nach Gutachten abzurechenen---nach Deutschen Werkstattsätzen und die Gutachterkosten werden ebenfalls ersetzt!!!
Das Gerichtsurteil steht allerdings noch aus!