Rufen Sie uns an!
+49 (0) 30 / 882 79 78
+49 (0) 30 / 882 71 11
Kontaktformular

Ratschlag des Tages

01.
Bestehen Sie bei der Aufforderung, eine Blutalkoholprobe abzugeben auf eine richterliche Anweisung! Den sogenannten Atemtest können Sie sowieso verweigern. 
02.
Strafbefehl----Einspruch einlegen? 

Aktuelles

07/07/10
Nach einem brandneuen Gutachten eines Rechtsprofessors für das internationale Privatrecht ist auch eine Entschädigung nach einem Unfall in Spanien auch nach fiktiver Abrechnung (KFZ-Gutachten) möglich!!! 

Kontakt

Wittelsbacherstr. 21
D-10707 Berlin
U-Bhf. Konstanzer Str. U7

500m vom Adenauer Platz

Tel:  +49 (0) 30 / 882 79 78
Fax: +49 (0) 30 / 882 71 11

 

Notfalltelefon: 0160-2238475


info@ra-kantor.de

 

 

Aktuelles

02/02/10 Pflichtverteidiger für Untersuchungshäftlinge

Man sollte daher nicht zögern und bei Verhaftung eines Familienangehörigen oder Freundes sofort einen Strafverteidiger einschalten. Dieser muss dann -soweit man nicht selbst für die Kosten aufkommen kann- zum Pflichtverteidiger bestellt werden.