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07/07/10
Nach einem brandneuen Gutachten eines Rechtsprofessors für das internationale Privatrecht ist auch eine Entschädigung nach einem Unfall in Spanien auch nach fiktiver Abrechnung (KFZ-Gutachten) möglich!!! 

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Kanzlei


Jahrgang 1974, studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Nach dem ersten Staatsexamen 1999 absolvierte er von 2000 bis 2002 seinen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin.

Nach dem zweiten Staatsexamen ist er seit Januar 2003 als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

Zunächst arbeitete er knapp 1 Jahr bei der -insbesondere für Ausländerrecht- seit über 30 Jahren bekannten Rechtsanwaltskanzlei Dieter Ahnert in Berlin-Steglitz als freier Mitarbeiter, wo er vorwiegend russischsprachige Mandanten im Bereich Ausländerrecht, Familienrecht und Strafrecht betreute.

Im Jahr 2007 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen

Anfang 2008 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen

Seit 2008 ist er Mitglied in der Vereinigung "Berliner Strafverteidiger" e.V.