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Notfalltelefon: 0160-2238475
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Im Ausländerrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Bereiche,insbesondere auf:
- Visumverfahren (Schengen – Visa)
- Familiennachzug
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) Hilfe bei der Gmbh-Gründung und Erstellung eines Business-Plans
- wenn Abschiebung oder Ausweisung droht
- wenn Ihr Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll
Um das Ergehen nachhaltiger behördlicher Entscheidungen in diesen und allen anderen Bereichen des Ausländerrechts zu verhindern , sollten der Anwalt und der Mandant schon vorher eng zusammenarbeiten.
