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Notfalltelefon: 0160-2238475
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich in erster Linie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei Strafsachen wird in der Regel jedoch ein Pauschalhonorar vereinbart, wobei in jedem Fall zum Beginn der Bearbeitung ein Vorschuss gezahlt werden muss.
In jedem Fall weiß der Mandant, was an Honorarzahlungen auf ihn zukommen, so dass es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
In Fällen der Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung, bzw. dem Staat (PKH), wird in jedem Fall nach RVG abgerechnet. Auf den Mandanten kommen in diesem Fall in der Regel keine Anwaltskosten mehr hinzu!