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07/07/10
Nach einem brandneuen Gutachten eines Rechtsprofessors für das internationale Privatrecht ist auch eine Entschädigung nach einem Unfall in Spanien auch nach fiktiver Abrechnung (KFZ-Gutachten) möglich!!! 

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Vorerst nur in Charlottenburg/Wilmersdorf!

 

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Es lohnt sich oft, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Viele denken, ein Strafbefehl sei gar keine gerichtliche Verurteilung. DAS IST FALSCH!!!

 

Man ist genauso vorbestraft, wie nach einer Verurteilung vor Gericht.

 

Allerdings hat man nur 2 Wochen Zeit, ab dem Moment, wo der Strafbefehl Ihnen zugestellt worden ist.

 

Lassen Sie sich in jedem Fall beraten, bevor Sie den Strafbefehl einfach annehmen und die Geldstrafe zahlen.