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07/07/10
Nach einem brandneuen Gutachten eines Rechtsprofessors für das internationale Privatrecht ist auch eine Entschädigung nach einem Unfall in Spanien auch nach fiktiver Abrechnung (KFZ-Gutachten) möglich!!! 

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Rechtsgebiete / Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrecht

Als die Menschen nur zu Fuß, zu Pferd oder mit dem Rad unterwegs waren, hatte das Verkehrsrecht noch keine große gesellschaftliche Bedeutung. Seit es jedoch das Auto und das Motorrad gibt und beide für fast jedermann erschwinglich wurden, nahm die Mobilität des Menschen zu. Dies führt dazu, dass nahezu jeder bereits einmal einen Verkehrsunfall mit erlebt hat, selbst einen verschuldet hat oder unverschuldet in einen solchen verwickelt wurde.

Eine optimale Beratung und Durchsetzung berechtigter Mandanteninteressen ist bei Rechtsanwalt Kantor in jedem Fall garantiert durch die regelmäßige Teilnahme an Fach- und Fortbildungsseminaren (Fachanwalt für Verkehrsrecht; Die Verteidigung im Verkehrsstrafmandat; Fehlerquellen polizeilicher Geschwindigkeitsmessverfahren; etc.).

Oftmals kommt es aufgrund von Kostenerwägungen bei Versicherungen zu Problemen bei der Schadensregulierung; dies umso eher, je höher der Schaden ist. Aber auch eine unklare Unfallsituation führt häufig zu Abwicklungsproblemen.

Viele andere wichtige Fragestellungen sind Teil des Verkehrsrechts. Zu denken ist unter anderem an Alkohol am Steuer, die allgemeine Verkehrskontrolle, MPU-Test (im Volksmund: Idiotentest), Geschwindigkeitsübertretung, Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrverbot, MPU etc.

Rechtsanwalt Kantor ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Verkehrsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite.

Die nachfolgenden Fälle stehen beispielhaft für mögliche Problemsituationen im Bereich des Verkehrsrechts:


Unfallrecht

  • Der Unfallgegner oder seine Versicherung verweigern die Regulierung oder wickeln nur sehr schleppend ab.
  • Trotz klarer Sachlage wird eine Teilschuld zugewiesen.
  • Notwendige Mietwagenkosten werden von der gegnerischen Versicherung nicht oder nicht vollständig anerkannt.
  • Bei Personenschaden wird nur ein sehr geringes Schmerzensgeld angeboten.
  • Es wurde vorschnell ein Schuldanerkenntnis bei einem Autounfall abgegeben, so dass die eigene Versicherung nun nicht reguliert.


    Download: Unfall-Tipps (PDF)

    Download: Unfallbericht (PDF)

Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeiten

 

Im Volksmund etwas verharmlosend als "Strafzettel" bekannt, im OWI-Verfahren jedoch als Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid geführt, können diese teuer werden und auch zur Entziehung der Fahrerlaubnis, bzw. des Führerscheins führen.

 

Daher muss man sich rechtzeitig informieren und folgende Checkliste prüfen?

  • Ist ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung sinnvoll?
  • Nötigung im Straßenverkehr, was nun?
  • Ich bin zu schnell gefahren und wurde geblitzt, war die Geschwindigkeitsmessung rechtmäßig und technisch korrekt?
  • Wann wird der Führerschein bei überhöhter Geschwindigkeit eingezogen?
  • Wann ist es Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat?


Hoher Beratungsbedarf in der Mandatsbetreuung von Rechtsanwalt Kantor entstand in jüngster Zeit bei der Schadensersatzdurchsetzung gegen Versicherungen bei Verkehrsunfällen. Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer vordergründig schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Doch wer sich darauf einlässt, zahlt oft drauf. „Schadenschnelldienste“ der Versicherungen spielen den Schaden oft herunter, was den Geschädigten tausende EURO kosten kann! Bei Personenschäden bestehen neben hohen Schmerzensgeldbeträgen oft auch Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen; Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen, der Ansatz eines Jahresgehalts (!) ist hier keine Seltenheit und wird von Versicherungen gegenüber dem Geschädigten leider oft unberücksichtigt gelassen.

Auch im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wird der Bürger vom Staat immer stärker zur Kasse gebeten, was ebenfalls zu einem starken Anwachsen von Beratungsanfragen bei Rechtsanwalt Kantor führte:

Autofahrer sollten wissen:
Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt wird bereits seit April 2005 mit 40 Euro und einem Punkt geahndet. Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve wird mit einer Geldbuße von 40 Euro und einem Punkt verfolgt.

Wenn dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist (ganz unabhängig von der Gefahr, abgeschleppt zu werden). Nunmehr führt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in Reisebussen zu einem Bußgeld von 30 Euro. Doch nicht jede von den Behörden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtmäßig! Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist oder sogar Fehlmessungen nicht mehr ausgeschlossen werden können. Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund ähnlicher Pannen Punkte oder Fahrverbote verhängt worden sind und werden.

Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten im Detail beurteilt werden können und in der Regel erst die Einspruchsbegründung des Anwalts von der Behörde ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass erst ein deutliches Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standhält.

 

Lassen Sie es nicht darauf ankommen; legen Sie rechtzeitig Widerspruch gegen Bußgeldbescheide ein.

Es wird alles durch Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen!

 

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